“Bust 4 Move”, “Yoshi” und “Wrestungs Rudest and roughwest”
Wenn man eine Ware verkauft, dann ist man als Verkäufer in der Regel im Besitz derselben. Es gibt wohl auch Fälle, in denen die Verkäufer für andere etwas veräußern. Von diesem Fall soll hier allerdings nicht die Rede sein. Mir ist in den letzten Wochen bei Online-Auktionen aufgefallen, dass die Verkäufer nicht in der Lage sind, die richtige Typ- oder Artikelbezeichnung anzugeben. Das alleine ist für mich persönlich wenig störend. Ich kann darüber hinwegsehen, wundere mich eben nur.
Ein Beispiel gefällig? In dieser Auktion bei eBay wird ein Game Boy Color mit 6 Spielen versteigert. Bei den Bezeichnungen der Spiele wird u. a. angegeben “Bust 4 Move” und “Yoshi”… – Das Problem bei Privatauktionen sind oft eben auch die Fotos. Wer nicht zusätzlich bezahlen möchte – wem möchte man es verübeln – der kann dem Kunden in der Auktionsbeschreibung oft nur kleine, wenig aussagekräftige Bilder anbieten. Herunterskalierte Versionen von im Original manchmal mehrere Megapixel dimensionierten Bildern. Die Krux – auf der herunterskalierten kleinen Fassung sind die wichtigen Details eigentlich nicht zu erkennen.
Die Titel der Spiele sind auf dem Foto der Auktion leider nicht erkennbar. Und wenn nicht gerade Leute sich diese Auktion angucken, die wissen, wonach sie suchen, werden sie durch die vorhandene Information in die Irre geführt, bzw. es hält sie davon ab, mitzusteigern. Die Verkäufer machen sich das Leben also selbst schwer. Für den Game Boy Color gibt es ein Spiel aus der Bust-a-Move-Reihe. Und zwar Teil 4 (engl.). Es macht also Sinn, davon auszugehen, dass es sich um das Spiel handelt. Wie steht’s mit Yoshi? Yoshi ist eine Figur aus dem Super Mario-Universum. Es ist nicht so, dass es nur ein Spiel mit Yoshi für den Game Boy gibt. Der richtige Titel des Spiels, das in dieser Auktion angeboten wurde, ist Yoshi’s Cookie (engl.). Es ist ein Game Boy-Titel, und es handelt sich um ein Puzzlespiel.
Als Käufer, der ein anderes Spiel im Kopf hat, könnte man eine böse Überraschung erleben. Und es gibt weiß Gott genügend Leute, sowohl auf dem Trödel als auch bei Onlineauktionen, die eben wenig Ahnung von den Dingen haben, die sie kaufen wollen: Eltern, die nach Geschenken für ihre Kinder suchen; Gelegenheitsspieler – um nur zwei Beispielgruppen zu nennen. Es ist also ratsam, für Verkäufer, sich möglichst an die Bezeichnungen der Produkte zu halten – in deren eigenem Interesse.
Dazu sind diese aber manchmal gar nicht in der Lage. In der letzten Woche bin ich über eine Auktion gestolpert, in der ein Game Boy-Spiel unter dem Titel “Wrestungs Rudest and roughwest” angeboten wurde. Die Auktion wurde eingestellt von jemandem, der sich mit Spitznamen “butterfley2″ nennt. Es fällt ins Auge, dass hier jemand Probleme mit der Transkription der englischen Sprache hat. In der Art, wie er oder sie gesprochenes Englisch verschriftlicht – hier gibt es Fehlerpotenzial. Ich habe mir die Mühe gemacht, die Person anzuschreiben. Ich habe in Spieledatenbanken nach dem Titel gesucht, und nach “Wrestling”-Spielen. Weil ich rein vom Gefühl her dachte, es könnte sich um ein Wrestling-Spiel handeln. Die Kommunikation mit dem Verkäufer verlief jedoch fruchtlos. Mein Hinweis, seine Auktion könnte deshalb nicht verkauft worden sein, weil niemand sich unter dem Titel etwas vorstellen könnte verrauchte. Zwar bekam ich Antwort, jedoch nur, dass butterfley2 “Wrestungs Rudest and roughwest” daraus lesen würde. Woraus? Nun, den Aufdruck auf der Game-Cartridge hatte der Verkäufer auf diese Weise transkribiert. Eine Bitte, doch ein größeres Foto anzubieten, damit man der Sache auf den Grund gehen könnte, kam er oder sie nicht nach. Ob man so das unbekannte Spiel wird verkaufen können bleibt mehr als fraglich.
