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Boo der GEZ-Gebühr

Es könnte nicht einfacher sein. Die BooCompany präsentiert nicht nur Fußball-Deutschland das Argument, mit dem der erste und alle weiteren Prezedenzfälle vor dem Gesetz gegen die abstruse GEZ-Gebühr auf internetfähige Endgeräte gewonnen werden können.

In Aachen zahlt man seit diesem Semester allgemeine Studiengebühren und muss sich demnächst nicht sechs Mal einen Termin absagen lassen, ehe der Dozent die Güte besitzt, das Magisterarbeitsthema mit einem durchzusprechen und abzusegnen. Vielbeschäftigt war gestern, Dienstleistungskultur ist heute. Genauso funktioniert es im Fall der Gebühr auf internetfähige Endgeräte. Ware bezahlt – Ware nicht erhalten – Geld zurück. So einfach geht’s. Ich möchte alle bitten, die die ominöse GEZ-Gebühr entrichten den schönen Laden mit einem formlosen Schreiben darauf hinzuweisen, dass man sein Geld zurückfordert, und nicht zu Unrecht. Denn das Fazit über eine UEFA-Cup-Übertragung des ZDF in der letzten Woche fällt dürftig aus:

Eine peinliche Vorstellung des ZDF. Verschwommenes Bild, Aussetzer allerorten. (Boo Company)

Hier beschreibt ein Gucker, Jochen Ortwein, seine leidgeprüften Erfahrungen an dem Abend und klärt die BlogleserInnen sogar darüber auf, dass AOL-Kunden ganz außen vorblieben, weil der Provider keine IP-Adressierung für Endkunden einrichtet, die darauf schließen lässt, dass die Personen ihr Internet in Deutschland gebrauchen würden. Hier ist die Gefahr groß, dass AOL und das ZDF den Schwarzen Peter in der Folge einander zuschieben könnten. Das ZDF hatte hingegen einem Urheberrechtsmissbrauch vorbeugen wollen, da man nur die Ausstrahlungsrechte für Deutschland erworben hatte. Durchaus interessant, wie das hochgelobte, grenzenlose Netz künstlich auf mehr oder weniger nationalstaatliche Grenzen kastriert wird. Auch der RFGZ lässt sich auf das Thema ein.

Es braucht sich fortan keiner mehr eingeschüchtert fühlen. Ab sofort dürfen alle Gebührenzahler auf die GEZ-Klitsche eindreschen, wie sie lustig sind. Während ja die allgemeine Rundfunkgebühr wegen der Grundversorgung durchaus nicht anfechtbar ist, wird es eben für den berechneten Mehrwert an dieser Stelle eng. Hätte man diese Zusatzgebühr nicht gekoppelt, sondern lediglich eine Gebührenerhöhung vollzogen, wäre alles beim Alten geblieben. So aber können die GEZ-Zahler der Republik sich am Ende noch rechtskräftig Gehör verschaffen. Ein Eigentor der Verantwortlichen.

Wenn man sich überlegt, dass einige ältere Herren im Oktober 2004 die Rundfunkgebühr für Internet-PCs beschlossen haben, weil alles so furchtbar konvergent ist, und das ZDF sich letzten Sommer noch gewehrt hat, die Gebühr auf Radioniveau zu deckeln, dann muss man sagen, deutsche Politiker und Rundfunksender sind in Sachen Internet absolut peinlichst in Europa, wenn nicht sogar peinlichst in der ganzen Welt. (Boo Company)

Ich schließe mich an.

Es ist etwas anderes, wenn der Service-Anbieter von Premiere (one4video) die Championsleague-Livestreams nicht ordentlich unterfüttert bekommt und deshalb Kunden außen vor bleiben. Hier fällt alles ganz klar wieder auf Premiere zurück, und in diesem Fall dürfen alle, die in die internetfähigen Endgeräteröhren und -LCDs/TFTs, whatever blickten, ihr Geld zurückfordern. Wenn manche nicht wissen wie sie es formulieren sollen, die Verbraucherzentrale hilft bestimmt. Besonders reizvoll dann auch die Forderung nach einer Gebührenerhöhung für die Bereitstellung von HDTV-fähigem Bildmaterial. Vielleicht sollten die Herren Intendanten erst eine Gebührenbaustelle für den Kunden zufriedenstellend abschließen, bevor sie die nächste beginnen. Zu viele unvollendete Bauvorhaben sollen schon ganz andere Konzerne in den Ruin getrieben haben. Hab ich so gehört. ;) Da soll wohl in den 90ern mal was gewesen sein.

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