Autor:  27.01.2011, letztes Update: 03.03.2018

Jetzt doch: Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen GeoHot

George Hotz alias Geohot
George Hotz alias Geohot

Einstweilige Verfügung gegen Geohot. Wenn man nur lange genug brüllt, bekommt man Recht. So ungefähr verfährt Sony mit George Hotz. Das Unternehmen bekam nun vor einem Gericht in San Francisco Recht. Richterin Susan Illston erließ eine einstweilige Verfügung. Der Hacker darf seinen Jailbreak für die PS3 nicht mehr bewerben.

Bis es passt

Sony hat doch noch Recht bekommen. Anfangs wies das Gericht in San Francisco die Ansprüche des Unternehmens zurück. Doch nun erwirkte Sony eine einstweilige Verfügung gegen George Hotz und die Gruppe fail0verflow. Das Unternehmen passte seine Begründung solange an, bis sie Richterin Illston passte.

Kein Jailbreak mehr

George Hotz darf nun seinen Jailbreak für die PlayStation 3 nicht mehr öffentlich bewerben oder verlinken. Er darf auch anderen nicht dabei helfen, die Sicherheitsmaßnahmen der Sony-Konsole zu umgehen.

Das Gericht in Kalifornien hatte Sonys Klage zunächst abgelehnt. Sony Computer Entertainment America (SCEA) konnte nun aber glaubhaft ausreichend Gründe vorbringen, warum Geohot doch in Kalifornien angeklagt werden darf. Unklar ist, ob die Verfügung auch für die Mitgliedern der Gruppe fail0verflow gilt.

„Plaintiff has submitted substantial evidence showing that defendant George Hotz has violated the Digital Millenium Copyright Act […]“.
Susan Illston

Die Dokumente des Gerichts sind bereits online verfügbar. In der Begründung des Gerichts heißt es ferner, dass die einstweilige Verfügung im öffentlichen Interesse ist.

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