Autor:  15.01.2011, letztes Update: 06.07.2021

Richterin lehnt einstweilige Verfügung gegen GeoHot ab

George Hotz alias Geohot
George Hotz alias Geohot

Keine einstweilige Verfügung gegen Geohot. Sony Computer Entertainment America (SCEA) scheitert zunächst vor einem Gericht in Kalifornien mit seiner Klage gegen den Hacker George Hotz. Richterin Susan Illston erlässt keine einstweilige Verfügung gegen den Hacker. Ihr passt die Begründung des Unternehmens nicht.

SCEA geht gegen Geohot und fail0verflow vor. Der Jailbreak-Hacker aus New Jersey reagierte zeitnah auf die Vorwürfe. Gestern folgte ein Interview mit dem Gaming-Sender G4.

Einstweilige Verfügung abgelehnt

Richterin Susan Illston wies Sonys Klage zunächst zurück. Sie zweifelt daran, dass der Hacker aus New Jersey unter die Gerichtsbarkeit des Staates Kalifornien fällt. Es reicht Illston nicht, dass Hotz Twitter, PayPal und YouTube genutzt hat, deren Firmensitze allesamt in Kalifornien sind. James G. Gilliand Jr, einer von Sonys Anwälten, musste sich anhören, dass in Zukunft dann das Gericht in Kalifornien für jeden US-Bürger zuständig sei.

„If having a PayPal account were enough, then there would be personal jurisdiction in this court over everybody, and that just can’t be right.“
Susan Illston

Illston forderte Sony auf, wesentliche Beweise beizubringen, dass Hotz Kontakte in den Staat Kalifornien unterhält. Gelingt Sony dies, würde sie der Klage doch noch zustimmen.

Kopierschutz der PlayStation 3 geknackt

Sony sieht das Geschäft mit der PlayStation 3 gefährdet. Denn sowohl Hotz als auch Mitglieder der Hackergruppe fail0verflow haben wichtige Schlüssel des Systems veröffentlicht, mit denen Schutzmaßnahmen des Systems umgangen werden können. Mit diesem Vorgehen hätten die Hacker gegen den so genannten Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen.

Doch gerade der DMCA wurde dank Geohot und der EFF angepasst. Mittlerweile ist es in den USA nicht mehr illegal, einen Jailbreak für sein iPhone zu nutzen. Hotz und seine Anwälte wollen vor Sony argumentieren, dass Spielekonsolen genauso geschlossene Systeme sind wie Mobiltelefone. Deswegen kann man zwischen beiden keinen Unterschied machen.

Eigentum verpflichtet

Viele Befürworter argumentieren: Wenn man die Konsole gekauft hat, kann man in der Folge damit anstellen, was man möchte. Der Jura-Professor Orin Kerr von der George Washington School of Law erläutert ironisch, dass man die PlayStation nach dem Kauf ohne weiteres in Brand stecken oder aus dem Fenster werfen und verschrotten kann. Doch ein Verstoß gegen das Kleingedruckte in den Lizenzbestimmungen der Hersteller sei eine Straftat. Der Jurist hat einen interessanten Vergleich parat. Jedesmal wenn Ihr Euer Eigentum betretet, würdet Ihr demnach straffällig.

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